Garantie
Garantie
Beim fixen Zahnersatz:
Krone, Brücke 5 Jahre
Füllung 2 Jahre
Beim herausnehmbaren Zahnersatz:
partielle Zahnreihe 3 Jahre
ganze Zahnreihe 1 Jahr
Implantation (für die Elemente der Implantaten) 5 Jahre
Maß der Garantie:
Wenn es eindeutig beweisbar ist, dass die von uns verrichtete Arbeit aus Verschulden des Labors für Zahnheilkunde oder der Praxis (z.B. Stoff-Fehler) zum ordnungsmäßigen Gebrauch nicht geeignet ist, übernimmt der Rosengarten Dental Group die Kosten der Wiederherstellung, inbegriffen zugleich auch die Kosten für Reise und Unterkunft.
Bei kleineren Korrekturen - nach vorheriger Konsultation -, die auf dem eigenen Wohnort zu erledigen sind, begleicht der Rosengarten Dental Group die für die Firma von dem dortigen Arzt ausgestellte Rechnung im Wert von höchstens 50,- Euro.
Der Maß der Garantie versinkt oder verliert ihre Gültigkeit, wenn:
der Patient die Mundpflege vernachlässigt
er die Hinweise des Arztes nicht einhält
bei herausnehmbarem Ersatz - bei partieller oder vollkommener Zahnreihe - im Fall der unsachgemäßer Lagerung, Pflege oder nicht fachgemäßer Benutzung
der Patient ist zu den Untersuchungen jährlich einmal nicht erschienen
beim Schwund des Zahnfleisches und des Knochenbaus
das Zahnwerk in Folge eines Unfalls verletzt wird
bei großer Veränderung des Körpergewichts der Patienten in kurzer Zeit
sich der Status für Zahnheilkunde des Patienten in Folge der Nebenwirkungen einer allgemeinen Krankheit verändert (z.B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Knochenschwund, Röntgenstrahlen, Chemotherapie)
der Patient ohne vorherige Konsultation eine Behandlung anderswo machen lässt.
Panorama-Röntgenaufnahme ist jährlich erforderlich!
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